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5. November 2026

Seit Juli 2026 ist vor dem Beginn einer Hundehaltung für jede/n zukünftigen HundehalterIn ein entsprechender Nachweis über die Teilnahme an einem Sachkundenachweis für Hunde zu erbringen.

Der Sachkundenachweis umfasst 4 Stunden Theorie und 2 Stunden Praxis.

 

Dieser Sachkundenachweis ist bei der Meldung des Hundes in der Gemeinde vorzulegen.

 

Mit diesem einfachen Test können Sie in wenigen Schritten herausfinden, ob auch Sie einen Sachkundenachweis erbringen müssen:

Link: https://abt-iii-9.extern.services.sozialministerium.gv.at/sachkundenachweis-fuer-hunde/

 

Es gibt auch Ausnahmen über die Vorlage des Sachkundenachweises. Nähere Infos dazu finden Sie auf der beigefügten Seite vom Land Burgenland.