Geschätzte Bürgerinnen und Bürger!
Derzeit werden Grundstücksbesitzer seitens der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Abteilung 4, Amt der Burgenländischen Landesregierung, zur Entfernung von Ragweed aufgefordert.
Die Pflanze Ragweed oder beifußblättriges Traubenkraut (wissenschaftlich: Ambrosia artemisiifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus. Um noch nicht betroffene Bereiche zu schützen, den Ragweed-Befall nachhaltig zurückzudrängen und die Bestände im Burgenland klein und im Zaum zu halten wurde das Burgenländische Ragweed-Bekämpfungsgesetz – Bgld. RBG (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Demnach sind Grundstückseigentümer/innen bzw. Verfügungsberechtigte verpflichtet, ein Grundstück durch aktive Maßnahmen in einem solchen Pflegezustand zu halten, dass dieses frei von Ragweed ist und dass eine Weiterverbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert wird.
Zur Unterbindung der weiteren Entwicklung und Verbreitung der Pflanze können folgende Maßnahmen getroffen werden:
Vor und während der Blüte:
- Kleine Bestände: Ausreißen mit der Wurzel und verdorren lassen (Handschuhe und, während der Blüte, Maske tragen!)
- Größere Bestände: Mahd mit möglichst tiefer Schnitthöhe oder Mulchen oder Häckseln und danach unbedingt in den Boden einarbeiten (z.B. Ackern, Grubbern, Eggen, …)
- (Mundschutz tragen!)
- Nachkontrolle nach 2 – 3 Wochen, bei Wiederaustrieb Maßnahmen wiederholen!
Ausgereifte, samentragende Pflanzen:
- Kontaktaufnahme mit der Abteilung 4, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz, Referat Naturschutzrecht
- Telefonnummer: 057 600 2527
- E-Mail: ragweed@bgld.gv.at
Anbei ist auch ein PDF-Dokument mit einem Handbuch mit Praxis-Tipps zur Ragweed-Bekämpfung.
Für die Meldung von Ragweed ist nach wie vor die Homepage www.ragweedfinder.at oder die kostenlose App für Smartphones „Ragweed Finder“ zu verwenden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe
Ragweed Entfernung.pdf LINK