INFORMATION: ENTFERNUNG VON RAGWEED

Veröffentlicht am: 20.08.2025

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger!

 

Derzeit werden Grundstücksbesitzer seitens der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Abteilung 4, Amt der Burgenländischen Landesregierung, zur Entfernung von Ragweed aufgefordert.

 

Die Pflanze Ragweed oder beifußblättriges Traubenkraut (wissenschaftlich: Ambrosia artemisiifolia) breitet sich besonders in Ostösterreich rasant aus. Um noch nicht betroffene Bereiche zu schützen, den Ragweed-Befall nachhaltig zurückzudrängen und die Bestände im Burgenland klein und im Zaum zu halten wurde das Burgenländische Ragweed-Bekämpfungsgesetz – Bgld. RBG (LGBl. Nr. 58/2021) erlassen. Demnach sind Grundstückseigentümer/innen bzw. Verfügungsberechtigte verpflichtet, ein Grundstück durch aktive Maßnahmen in einem solchen Pflegezustand zu halten, dass dieses frei von Ragweed ist und dass eine Weiterverbreitung von Ragweed-Samen möglichst verhindert wird.

 

Zur Unterbindung der weiteren Entwicklung und Verbreitung der Pflanze können folgende Maßnahmen getroffen werden:

 

Vor und während der Blüte:

 

  1. Kleine Bestände: Ausreißen mit der Wurzel und verdorren lassen (Handschuhe und, während der Blüte, Maske tragen!)
  2. Größere Bestände: Mahd mit möglichst tiefer Schnitthöhe oder Mulchen oder Häckseln und danach unbedingt in den Boden einarbeiten (z.B. Ackern, Grubbern, Eggen, …)
  3. (Mundschutz tragen!)
  4. Nachkontrolle nach 2 – 3 Wochen, bei Wiederaustrieb Maßnahmen wiederholen!

 

Ausgereifte, samentragende Pflanzen:

 

  1. Kontaktaufnahme mit der Abteilung 4, Agrarwesen, Natur- und Klimaschutz, Referat Naturschutzrecht
  2. Telefonnummer: 057 600 2527
  3. E-Mail: ragweed@bgld.gv.at

 

Anbei ist auch ein PDF-Dokument mit einem Handbuch mit Praxis-Tipps zur Ragweed-Bekämpfung.

 

Für die Meldung von Ragweed ist nach wie vor die Homepage www.ragweedfinder.at oder die kostenlose App für Smartphones „Ragweed Finder“ zu verwenden.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe


Ragweed Entfernung.pdf LINK