Ab dem Sommersemester 2026 (Antragsfrist ab 1. März 2026) wird die Förderabwicklung neu organisiert:
✅ Antragstellung nur mehr online
Die Förderung kann künftig ausschließlich über ein Online-Formular des Landes Burgenland beantragt werden.
Eine Antragstellung über die Gemeinde ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
✅ Direkte Verständigung durch das Land
Studierende erhalten künftig ein schriftliches Zusicherungs- oder Ablehnungsschreiben vom Land Burgenland.
💡 Wichtig für Gemeindeförderungen:
Damit die Gemeinde ebenfalls ihren Anteil fördern kann, muss das Zusicherungsschreiben vom Land als Nachweis abgegeben werden.
Alle aktuellen Informationen sowie die überarbeitete Richtlinie sind ab 1. März 2026 online abrufbar unter:
👉 https://www.burgenland.at/themen/mobilitaet/semesterticket-1/
Bei Fragen steht das Hauptreferat Sozial- und Klimafonds des Landes Burgenland zur Verfügung


