Die Marktgemeinde Kukmirn hat das Verfahren zur 26. Änderung des Digitalen Flächenwidmungsplanes eingeleitet. Gemäß § 43 Abs. 4 in Vm §§ 42 Abs. 2 und 25 Burgenländisches Raumplanungsgesetz 2019, LGBl. Nr. 49/2019, i.d.g.F., wird kundgemacht, dass der Entwurf des Digitalen Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Kukmirn für zwei Wochen, das ist in der Zeit
von 4. März 2026 – 15. April 2026
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt.
Kundmachung 26. Fläwi-Änderung.pdf


