Wirtschaftsförderung der Marktgemeinde Kukmirn ALLGEMEINES 1. Ziel der Wirtschaftsförderung
2. Förderungskriterien 2.1. Abhängig von der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze und dem garantierten Rückfluss durch Kommunalabgabe,Getränkesteuer oder Fremdenverkehrsabgabe 2.2. Abhängig von der Höhe der Investitionssumme 2.3. Sind aus der Betriebsgründung keine Einnahmen für die Gemeinde zu erwarten, gibt es auch keine Förderung durch die Gemeinde 3. Einreichung der Förderansuchen und Inhalt 3.1. Ein Interessent muss geeignete Unterlagen über die Art des geplanten Unternehmens, seines Standortes, der geplanten Investitionssumme und der zu erwartenden Arbeitsplätze einreichen. (Idente Unterlagen wie für WIBAG – Ansuchen, oder Ansuchen bei Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer) 3.2. Arten der Förderung für eine Betriebsgründung (Neuansiedlung):
3.3. AUF EINE FÖRDERUNG SEITENS DER GEMEINDE BESTEHT KEIN RECHTSANSPRUCH 3.4. Nicht gefördert werden reine Anpassungen an gesetzliche Vorgaben (wie Adaptierungen von Küchen und sanitären Einrichtungen, Verkaufsräumen, Präsentationsräumen, usw.) oder Instandsetzungsarbeiten an Gebäuden, Betriebsräumen oder Einrichtungen), bzw. Um-, Zu- und Aufbauten nach einem Elementarereignis. 3.5. Sollten Betriebe mit mehr als 20 Arbeitsplätzen sich ansiedeln wollen, so sind dafür Sondervereinbarungen zu treffen. 4. Auszahlungsmodalitäten 4.1. Sollte ein Interessent ein Grundstück der Gemeinde für eine Betriebsgründung beanspruchen, so hat er dieses zum ortsüblichen Preis zu erwerben, bekommt als Förderung aber die „Direktförderung“ der Gemeinde zugesprochen.. 4.2. SÄMTLICHE FÖRDERUNGEN SIND OBJEKTBEZOGEN UND WERDEN DEMNACH NUR EINMAL GEWÄHRT: 4.3. Auszahlung der nicht rückzahlbaren Zuschüsse
Über Anträge um Wirtschaftsförderung hat der Gemeinderat im einzelnen zu befinden.
Wer im Gemeindegebiet der Marktgemeinde Kukmirn ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung/Genossenschaftswohnung errichtet, kann eine einmalige nicht rückzahlbare Unterstützung durch die Gemeinde erhalten: A) ab Erteilung der Benützungsfreigabe einen einmaligen Zuschuss von Voraussetzungen dafür sind:
B) Begünstigter Bauplatz: Die Marktgemeinde Kukmirn bietet Interessenten Bauplätze in allen Ortsteilen zu Preisen von € 3,60 bis € 4.—je Quadratmeter, zuzüglich Anschlussgebühren für Wasser und Kanal an. Bauplatzgrößen: 900 – 1.500 m². Anfragen an das Gemeindeamt
Für jedes Neugeborene, dessen Eltern (Elternteil) den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Kukmirn hat/haben, gewährt die Gemeinde eine Geburtenbeihilfe in Höhe von einmalig € 220,-- |
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