Hier finden Sie einen Überblick über alle Dokumente und Urkunden!
Geburtsurkunden/Heiratsurkunden/Sterbeurkunden
Im Zuge der Einführung des Zentralen Personenstandsregisters (ZPR) können ab 1.11.2014 bei jedem Standesamt die Dokumente ausgedruckt werden.
Kosten der Urkunden:
€ 7,20 Bundesgebühr und
€ 2,10 Verwaltungsabgabe
Sterbefall
Für die Eintragung eines Sterbefalles sind vorzulegen:
.) Geburtsurkunde
.) Heiratsurkunde der letzten Ehe
.) gegebenenfalls Nachweis der Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder
rechtskräftige Gerichtsentscheidung)
.) Staatsbürgerschaftsnachweis
.) Meldezettel (Nachweis des Hauptwohnsitzes)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis wird vom Gemeindeamt ausgestellt.
Benötigt werden:
.) Geburtsurkunde
.) Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
.) € 28,60 Bundesgebühr (2 x € 14,30)
.) € 15,00 Verwaltungsabgabe
Reisepass
Der Reisepass-Antrag kann nun bei jeder Bezirkshauptmannschaft persönlich eingebracht werden. Der Reisepass wird sofort ausgestellt.
Benötigt werden:
Bei Neuausstellung:
.) Geburtsurkunde
.) Heiratsurkunde (wenn Namensänderung durch Eheschließung)
.) Staatsbürgerschaftsnachweis
.) Meldezettel
.) 2 Passbilder
Wenn bereits ein Reisepass vorhanden ist:
.) alter Reisepass
.) Geburtsurkunde
.) Meldezettel
.) 2 Passbilder
Strafregisterauszug (Leumundszeugnis, polizeiliches Führungszeugnis)
Der Antrag ist im Gemeindeamt zu stellen.
Da Anfragen an das Strafregister nun von der Gemeinde selbst durchgeführt werden können, gibt es keine Wartezeiten mehr und die Strafregisterbescheinigung wird sofort ausgestellt. Ein aktuelles Ausweisdokument ist mitzubringen.
Kosten:
.) € 2,10 Verwaltungsabgabe
Geburt
Für die Eintragung einer Geburt sind notwendig:
bei ehelicher Geburt:
.) Heiratsurkunde,
.) Staatsbürgerschaftsnachweise und Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Eltern.
bei unehelicher Geburt:
.) Geburtsurkunde,
.) Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel des Hauptwohnsitzes der Mutter;
.) falls die Mutter verheiratet war, Heiratsurkunde der letzten Ehe und Nachweis über deren
Auflösung.
Eheschließung
Die für die standesamtliche Trauung erforderliche „Ermittlung der Ehefähigkeit“ kann in jedem Standesamt in Österreich vorgenommen werden.
Es sind folgende „Originaldokumente“ vorzulegen:
.) Geburtsurkunde
.) Staatsbürgerschaftsnachweis
.) Meldebestätigung
.) Heiratsurkunden der Eltern
.) Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
Falls bereits geschieden:
Heiratsurkunden der früheren Ehen und deren Scheidungsurteile
Falls verwitwet:
Heiratsurkunde der letzten Ehe (nach dem Tod des Ehepartners ausgestellt)
Befreiung von Gebühren
Befreiung von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die
Ausstellung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes!
Dokumente und Anträge, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst
sind, sind von den Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben unter der Voraussetzung
befreit, dass diese innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden.
Befreit sind zB folgende Dokumente:
.) Reisepass od. Personalausweis
.) Geburtsurkunde sowie Anzeige der Geburt, Geburtsbestätigung für
Krankenkasse od. Finanzamt etc.
.) Staatsbürgerschaftsnachweis (nicht befreit ist jedoch die Verleihung
oder Erstreckung der Staatsbürgerschaft sowie der danach ausgestellte
Staatsbürgerschaftsnachweis)