Mitteilung vom 01.12.2010
Heizkostenzuschuss Heizperiode 2011/2012
Für die Heizperiode 2011/2012 kann wieder ein Heizkostenzuschuss beantragt werden.
Die Burgenländische Landesregierung zahlt für die Heizperiode 2011/2012 einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 140,-- pro Haushalt aus.
Der Antrag kann beim Gemeindeamt Kukmirn von 1.12.2011 - 28.02.2012 gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:
Hauptwohnsitz in der Gemeinde (Stichtag 1.12.2011)
Bezug eines monatlichen Einkommens bis zur Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatzes. Es wird das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt.
Dieser beträgt für alleinstehende Personen € 753,00, für Ehepaare/Lebensgemeinschaft € 1.129,00, pro Kind erhöht sich der Betrag um € 145,00 und für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 377,00 Pflegegeld und Kriegsopferentschädigung werden nicht als Einkommen angerechnet.
Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch.
