Mitteilung vom 01.12.2010

Heizkostenzuschuss Heizperiode 2011/2012

Für die Heizperiode 2011/2012 kann wieder ein Heizkostenzuschuss beantragt werden.

 Die Burgenländische Landesregierung zahlt  für die Heizperiode 2011/2012 einen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 140,-- pro Haushalt aus.

Der Antrag kann beim Gemeindeamt Kukmirn von 1.12.2011 - 28.02.2012 gestellt werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

Hauptwohnsitz in der Gemeinde (Stichtag 1.12.2011)

Bezug eines monatlichen Einkommens bis zur Höhe des Nettobetrages des jeweils geltenden ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatzes. Es wird das gesamte Haushaltseinkommen berücksichtigt.

Dieser beträgt für alleinstehende Personen € 753,00, für Ehepaare/Lebensgemeinschaft € 1.129,00, pro Kind erhöht sich der Betrag um € 145,00 und für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um € 377,00 Pflegegeld und Kriegsopferentschädigung werden nicht als Einkommen angerechnet.

Auf die Gewährung des Heizkostenzuschusses besteht kein Rechtsanspruch