Mitteilung vom 15.09.2008

Nationalratswahl 2008

Am 28. September 2008 finden die Nationalratswahlen statt. In der Sitzung der Gemeindewahlbehörde wurden die Wahllokale und Wahlzeiten wie folgt festgelegt:

Wahllokal(e) und dazugehorige Verbotszone(n), Wahlzeiten: *)

Wahlsprengel Adresse Wahlzeit

Kukmirn, I

Mehrzweckhalle Kukmirn

Schulstraße 1

08.00 - 14.00 Uhr  
Neusiedl, II

Musikerheim Neusiedl

Musikschulgasse 2

08.00 - 13.00 Uhr  
Limbach, III

Volksschule Limbach

Hauptstraße 4

08.00 - 12.00 Uhr  
Eisenhüttl, IV

Feuerwehrhaus

Eisenhüttl 49

08.00 - 11.00 Uhr  

Alle Wahllokale sind für Wahlkartenwähler zugelassen.


Wahlkarten:

Wahlberechtigte Personen, die sich voraussichtlich am Wahltag nicht am Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis aufhalten werden, können beim Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen. Schriftlich kann die Wahlkarte bis Mittwoch, 24. September 2008 beantragt werden, mündlich bis Freitag, 26. September 2008, 12.00 Uhr.

Für das Gebiet der Marktgemeinde Kukmirn wird wieder eine Sonderwahlbehörde eingerichtet. Sollte der Besuch der besonderen Wahlbehörde gewünscht werden, so ist ein entsprechender Antrag zu stellen.


Briefwahl:
Mit der Wahlkarte können Sie Ihre Stimme mittels Briefwahl abgeben.
Sie können sowohl im Inland als auch im Ausland die Stimme ohne Beisein einer Wahlbehörde abgeben.
Die Wahl des Ortes und der Zeit steht Ihnen grundsätzlich frei. Sie müssen jedoch beim
Wahlvorgang unbeobachtet und unbeeinflusst sein und Ihr Stimmrecht persönlich ausüben. Mit der Wahlkarte können Sie sofort nach deren Erhalt wählen und müssen nicht bis zum Wahltag damit zuwarten.

Die Briefwahl können Sie ausüben, in dem Sie
● zunächst der Wahlkarte den amtlichen Stimmzettel sowie das gummierte beige Wahlkuvert
entnehmen, dann
● den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausfüllen,
● den ausgefüllten amtlichen Stimmzettel in das Wahlkuvert legen, dieses zukleben und in die
Wahlkarte zurücklegen und anschließend
● durch Unterschrift auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass Sie den amtlichen Stimmzettel
persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben, und schließlich
● die Wahlkarte zukleben und zur Post bringen (ausreichend frankieren).