Mitteilung vom 02.10.2008

Kundmachung - Auflage der Stimmlisten

Die Stimmlisten für die bestehende Volsbefragung am 7. Dezember 2008 liegen im Gemeindeamt auf.

Gemeinde: Kukmirn
Politischer Bezirk:Güssing

.Kukmirn., am 02.10.2008

Kundmachung

gemäß § 16 Abs. 1 des Burgenländischen Gemeindevolksrechegesetzes 1988, LGBl.Nr. 55/1988 in der geltenden Fassung, betreffend die Auflage der Stimmlisten zur öffentlichen Einsicht

Die Stimmlisten der Marktgemeinde Kukmirn für die am 7. Dezember 2008 stattfindende Volksbefragung „Soll der Ortsverwaltungsteil Limbach von der Gemeinde Kukmirn getrennt und zu einer neuen Gemeinde Limbach im Burgenland wieder hergestellt werden?“ liegt im Gemeindeamt Kukmirn

vom 6. Oktober 2008 bis einschließlich 15. Oktober 2008

zur allgemeinen Einsichtnahme auf.
Innerhalb dieser Frist kann zu folgenden Amtsstunden in die Stimmlisten Einsicht genommen werden:

Montag, Dienstag, Mittwoch von 07.00 Uhr bis 12.00. Uhr
Donnerstag 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstag von 08.00 Uhr bis 10.00 Uhr
Sonntag von 08.00. Uhr bis 10.00. Uhr


Einsprüche werden während dieser Amtsstunden entgegengenommen.

Belehrung

Innerhalb der Einsichtsfrist kann jeder Staatsbürger oder jeder Angehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der entweder in der Stimmliste eingetragen ist oder für sich das Stimmrecht im Abstimmungsgebiet in Anspruch nimmt, unter Angabe seines Namens und der Wohnadresse gegen die Stimmlisten wegen Aufnahme vermeintlich Nichtstimmberechtigter oder wegen Nichtaufnahme vermeintlich Stimmberechtigter mündlich oder schriftlich Einspruch erheben.
Einsprüche gegen die Stimmlisten sind, falls sie schriftlich eingebracht werden, für jeden Einzelfall gesondert einzubringen. Einsprüche müssen beim Gemeindeamt vor Ablauf der Einsichtsfrist erhoben werden oder einlangen.
Hat der Einspruch das Aufnahmebegehren eines vermeintlich Stimmberechtigten zum Gegenstand, sind auch die zur Begründung notwendigen Belege anzuschließen. Wird im Einspruch die Streichung eines vermeintlich Nichtstimmberechtigten begehrt, ist der Grund hiefür anzugeben.

Der Bürgermeister:

Franz Hoanzl eh.


Kundmachung an der Amtstafel 
angeschlagen am: 02.10.2008
abgenommen am:



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